Zusammenschlüsse von Personen stärken in einer stetig wandelnden Umgebung Unternehmen und erhöhen ihre Chancen, sich in Wirtschaftsmärkten zu bewähren.
Wir unterstützen unsere Mandanten hierbei insbesondere:
- Konzeption einer zukünftigen Unternehmensstruktur optimiert nach organisatorischen, steuerlichen und rechtlichen Gesichtspunkten
- Konzeption einer Unternehmensreorganisation
- Beratung bei der Umwandlung eines Personenunternehmens in eine Kapitalgesellschaft (z.B. GmbH, AG)
- Entwicklung von Strategien für die Unternehmensnachfolge
- Jahresabschlusserstellung und Jahresabschlussprüfung von Einzel- und Konzernabschlüssen
- Steuerplanung, laufende Steuerberatung (Erstellung von Steuererklärungen, Verhandlungen mit Finanzbehörden) und Mitwirkung in Steuerverfahren (Rechtsbehelfsverfahren, Vertretung vor Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof)
- Beratung bei Verwaltung und Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
- Beratung bei der Wahrnehmung einzelner Gesellschafterinteressen (z.B. Vertretung in den Organen, Ermittlung von Abfindungsansprüchen etc.)
