Verkauf von GmbH-Anteilen an Angehörige zum symbolischen Kaufpreis

06. Oktober 2014

Gewinne oder Verluste aus der Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft sind gewerbliche Einkünfte, wenn der Veräußerer innerhalb der letzten fünf Jahre zu mindestens 1 % an der Gesellschaft beteiligt war. In einem vom Bundesfinanzhof entschiedenen Fall hatte ein Vater seine Anteile an einer GmbH zu einem Kaufpreis von 1 € auf sein Kind übertragen. Die vom Kaufpreis abzuziehenden Anschaffungskosten führten zu einem Verlust, den der Vater steuerlich geltend machte. Weil die GmbH-Anteile tatsächlich aber mehr als 1 € wert waren, entschied das Gericht, dass der erklärte Veräußerungsverlust steuerlich nicht geltend gemacht werden konnte, weil die Anteilsübertragung nicht entgeltlich und deshalb keine Veräußerung war.