Einhaltung des Wirtschaftlichkeitsgebots als Nebenpflicht des Vermieters

01. Juli 2014

Der Vermieter hat die vertragliche Nebenpflicht, den Mieter nur mit den Nebenkosten zu belasten, die erforderlich und angemessen sind. Er ist gehalten, möglichst günstige Versicherungsverträge abzuschließen und auf dem Markt Vergleichsangebote einzuholen. In einem vom Kammergericht Berlin entschiedenen Fall hatte der Mieter im Rahmen der Nebenkostenabrechnung die Zahlung einer Sonderrisikoversicherung wegen der zu hohen Kosten verweigert. Anstatt Vergleichsangebote auf dem Markt einzuholen, hatte sich der Vermieter darauf beschränkt, einen Versicherungsmakler zu beauftragen. Dies hat das Gericht nicht als ausreichend angesehen. Es liegt nicht außerhalb jeglicher Wahrscheinlichkeit, dass der Versicherungsmakler nicht die günstigste Versicherung, sondern diejenige anbietet, bei der er am meisten verdient. Der Verstoß gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot führt zu einer vollständigen Freistellung des Mieters von den Kosten der Versicherung.