Besteuerung von Provisionen bei ringweiser Vermittlung von Lebensversicherungen

01. Juli 2014

Drei Schwestern hatten eine gute Idee. Sie vermittelten untereinander Lebensversicherungen, wofür jede Schwester für den der anderen Schwester vermittelten Vertrag eine Provision erhielt. Um steuerlich „sicher“ zu sein, vereinbarten sie, die erhaltenen Provisionen an die andere Schwester auszuzahlen.

Der Bundesfinanzhof machte diesen Vereinbarungen einen Strich durch die Rechnung. Die vom Lebensversicherungskonzern gezahlten Vermittlungsprovisionen waren als sonstige Einkünfte von den Schwestern in voller Höhe zu versteuern. Die von den Schwestern untereinander gezahlten Beträge waren nicht als Aufwand anzuerkennen.