Wer sein Fahrzeug unbefugt auf einem fremden Grundstück parkt, begeht hierdurch eine verbotene Eigenmacht und ist zur Erstattung des dem Besitzer daraus entstehenden Schadens, z. B. der Abschleppkosten, verpflichtet.
Das hat das Landgericht Magdeburg entschieden. Der Grundstücksbesitzer ist in solchen Fällen grundsätzlich zur Selbsthilfe, konkret zum Abschleppenlassen des Fahrzeugs berechtigt.
Nach Auffassung des Gerichts ist das Selbsthilferecht nicht durch den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, sondern lediglich durch das Schikaneverbot und den Grundsatz von Treu und Glauben begrenzt. Da diese Rechtsfrage allerdings in der Rechtsprechung bislang unterschiedlich entschieden wurde, wurde gegen die Entscheidung die Revision zugelassen.