Der Gesetzgeber muss den Sonderausgabenabzug bis Ende 2009 grundlegend reformieren. Grund dafür ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, das die bisherige Abzugsbeschränkung von Beiträgen zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung für verfassungswidrig erklärt hat. Bei einer Neuregelung muss der Gesetzgeber deutlich machen, welcher Anteil eines Höchstbetrags ausschließlich oder vorrangig für existenznotwendige Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zur Verfügung steht.
Hinweis: Die Entscheidung hat auf die Vergangenheit keine Auswirkungen, da das Gericht wegen der "nicht vertretbaren fiskalischen Auswirkungen" das Gesetz nicht gekippt hat.