Verlustabzug ist nicht mehr vererblich

01. Juli 2014

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass der vom Erblasser nicht ausgenutzte Verlustabzug vom Erben zukünftig nicht mehr bei seiner Einkommensteuerveranlagung geltend gemacht werden kann. Da Erben diesen Verlustabzug bisher geltend machen konnten, gewährt das Gericht für alle Erbfälle, die bis zum Ablauf des Tages der Veröffentlichung der Entscheidung eingetreten sind, Vertrauensschutz. Dies bedeutet, dass die neue Regelung ausschließlich für Erbfälle gilt, die nach dem Tag der Vöffentlichung eingetreten sind.