Hilfen für Helfer": Ehrenamtlich Tätige werden belohnt

01. Juli 2014

Mit dem Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements, das der Bundestag am 6.7.2007 verabschiedet hat, sollen ehrenamtlich Tätige für ihre gesellschaftlichen Leistungen belohnt werden. Das Gesetz wird nach der Zustimmung des Bundesrats rückwirkend zum 1.1.2007 in Kraft treten.

Der so genannte "Übungsleiterfreibetrag", der Einnahmen aus "Übungsleitertätigkeiten" bis zur Höhe von insgesamt 1.848 € im Jahr steuerfrei stellt, wird auf 2.100 € erhöht. Bis zu dieser Höhe unterliegen die Einnahmen auch nicht der Sozialversicherung.

Hinweis: Eine rückwirkende Erhöhung des Entgelts eines Übungsleiters derart, dass dieser im Jahr 2007 genau 2.100 € steuerfrei erhält, ist nur steuerlich möglich. Für die Sozialversicherung wirkt die Erhöhung und damit die Freistellung erst nach der Verkündung des Gesetzes. Erst dann könnte eine Erhöhung um monatlich 21 € erfolgen (2.100 1.848 = 252; 252 : 12 = 21).

Neu eingeführt wird ein allgemeiner Freibetrag von 500 € im Jahr für Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten im gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Bereich. Der Freibetrag wird nicht gewährt, wenn bereits eine Aufwandsentschädigung aus öffentlichen Kassen oder der "Übungsleiterfreibetrag" in Anspruch genommen wurde. Wenn die als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abziehbaren Aufwendungen höher sind als der Freibetrag, sind die gesamten Aufwendungen nachzuweisen oder glaubhaft zu machen.